Kongressförderung
Unterstützung für Veranstalter, die ihren Kongress in Hamburg planen
Zweck der Förderung ist es, Veranstalterinnen und Veranstalter in der Realisierung von Business-Events zu unterstützen und damit zusätzliche Veranstaltungen mit entsprechender Wertschöpfung für den Standort Hamburg zu akquirieren. Die Förderung ist ausschließlich für Business-Veranstaltungen vorgesehen, die sich an ein Fachpublikum richten.
Fördervoraussetzungen
- Die Veranstaltung ist noch nicht für Hamburg entschieden.
- Gefördert werden nur Ausgaben, die durch die tatsächliche Durchführung einer Business-Veranstaltung anfallen.
Förderfähige Veranstaltungen:
- (Verbands-) Kongresse / Association Meetings
- Firmenveranstaltungen und -tagungen / Corporate Meetings
Nicht förderfähig sind:
- Ausstellungen und Messen (auch wenn sie sich an ein Fachpublikum wenden)
- Kultur- und Sportveranstaltungen
- Tagesveranstaltungen sowie Galas, Preisverleihungen, Weihnachtsfeiern, etc. ohne fachliche Agenda
- Parteipolitische Veranstaltungen
Förderkriterien
Kriterien Basisförderung
Die Veranstaltung findet in einer Hamburger Location/in einem Hamburger Hotel statt, für welche eine Raummiete entrichtet wird. Ausgenommen hiervon sind firmeninterne Veranstaltungsräumlichkeiten. Bei der Veranstaltung werden mindestens 100 Übernachtungen (Roomnights) in Hamburger Hotels generiert. Als Roomnight gilt jede Nacht, die bei der zur Förderung beantragten Veranstaltung zwischen offiziellem Opening und offiziellem Closing der Veranstaltung liegt.
Als weitere Grundvoraussetzung ist vom Antragsteller eine Selbstverpflichtungserklärung zur Nachhaltigkeit zu unterzeichnen.
Kriterien Zusatzförderung
Bei Erfüllung und Nachweis einer oder mehrerer der folgenden Kriterien erhöht sich die Förderhöhe:
- Die Veranstaltung findet in einem der folgenden Zeiträume in Hamburg statt:
– 1. Januar – 28. Februar
– 1. Juli – 31. August
– 1. Dezember – 31. Dezember - Die Veranstaltung bindet sich über mehrere Jahre an Hamburg. Eine Förderung wird für jede Durchführung (jährlich), maximal jedoch für drei Veranstaltungen gewährt.
- Es handelt sich um eine internationale Businessveranstaltung. Als internationale Veranstaltung gilt jede Veranstaltung bei der mehr als 50% der Teilnehmer aus dem Ausland stammen.
Rahmenbedingungen zur Antrags-Einreichung
Geltungsdauer
Fördergelder
Rechtsanspruch
Sobald das zur Verfügung stehende Gesamtbudget erreicht ist, wird keine weitere Veranstaltung – auch bei Erfüllung aller Kriterien – gefördert. Somit besteht auch bei Erfüllung aller Kriterien kein Rechtsanspruch auf Veranstaltungsförderung.
Fristen
Anträge müssen bis 31. Dezember 2024 eingereicht werden.