Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie
Weiterhin gilt: Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr. In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 2 Absatz 3 gilt für die Fahrgäste sowie sonstige Nutzerinnen und Nutzer die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske nach § 3 der aktuellen Verordnung; dies gilt nicht in offenen Bereichen der Verkehrsmittel.
Weiterhin gilt: Absonderungspflicht bei positivem Test. Wer einen positiven Schnelltest hat, muss sich isolieren und einen PCR-Test durchführen lassen. Wenn sich die Infektion nach einem Laborbefund bestätigt, muss selbstständig – auch ohne weitere Anordnung durch das Gesundheitsamt – die Isolation zu Hause angetreten werden. Infizierte Personen müssen diese Isolation regelhaft für zehn Tage einhalten. Wenn ein erneuter Test nach sieben Tagen negativ ist, kann die Isolation vorzeitig beendet werden.
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